Heilpraktiker, sowie Heilpraktiker beschränkt auf Psychotherapie, dürfen sich zwar nicht Psychotherapeuten nennen (siehe Approbation), jedoch psychotherapeutisch, also heilkundlich tätig sein.

Dazu haben sie eine Prüfung beim zuständigen Gesundheitsamt abgelegt, das auch als Aufsichtsbehörde fungiert.

Heilpraktiker für Psychotheapie haben keine Kassenzulassung, können aber ihre Tätigkeit vereinzelt mit Privatkrankenkassen - in besonderen Ausnahmefällen auch mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

Zahlreiche Berater haben auch die Prüfung zum Heilpraktiker (zumeist beschränkt auf Psychotherapie) abgelegt. ACC listet diese Qualifikation im "Status" seiner Mitglieder.