Akkreditierung für seelsorgliche Begleiterinnen und Begleiter
ACC akkreditiert ehrenamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger, die sich klar zum christlichen Glauben bekennen, eine qualifizierte Ausbildung durchlaufen haben und den Ethik-Richtlinien von ACC zustimmen. Damit sollen auch ehrenamtliche Seelsorgerinnen und Seelsorger die Möglichkeit erhalten, ihre Qualifikation bestätigen zu lassen und Zugang zu den Vorteilen einer Akkreditierung zu haben.
Voraussetzungen für die Anerkennung als seelsorglicher Begleiter / seelsorgliche Begleiterin sind mindestens 200 Stunden Seelsorgeausbildung, Nachweis von mindestens zwei Reflexionsgesprächen pro Jahr im Seelsorgerteam oder mit einem Pastor, sowie ehrenamtliche (unentgeltliche) Seelsorge im kirchlichen/gemeindlichen Kontext.
Vorteile einer Anerkennung
- Teil einer starken Gemeinschaft sein
- Rabatte bei ACC Partnern
- Kollegiale Vernetzung
- Newsletter mit aktuellen Informationen